Seit April 2010 muss die Schufa jedem Verbraucher nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz die eigene Auskunft (Selbstauskunft) kostenlos anbieten. Dabei liegt auf der Hand, dass die kostenlose Schufa-Auskunft zahlenmäßig stark ansteigen wird und dies für die Schufa auch bürokratisch nicht einfach zu bewältigen ist. Dennoch sind nach ersten Tests oftmals eine Vielzahl der Auskünfte falsch, so dass eine Pürfung mit Korrektur durchaus anzuraten sein dürfte. Will man nun aber die eigene Schufa-Auskunft kostenlos einholen, macht es einem die Webseite der Schufa ziemlich schwer.
Eigene Schufa-Auskunft einholen
Seite zum Antrag der Selbstauskunft finden
Zuerst muss man wissen, dass die kostenlose Selbstauskunft „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ heißt. So steht es dann auch in der Navigation unter Produkte:
Wer die offensichtlichere Berzeichnung „Schufa Bonitätsauskunft“ auswählt, landet schon in der kostenpflichtigen Sparte. Hier macht es einem die Webseite allein durch die Nomenklatur und die wenig aussagekräftige Bezeichnung schon schwierig die richtige Seite zu finden. Inwieweit das bewusst erfolgt ist, lasse ich einmal dahingestellt.
Kostenlose Selbstauskunft beantragen
Hat man nun die Seite zur kostenlosen Selbstauskunft („Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“) gefunden, gibt es nur einen kurzen Text mit einem Button, auf dem „zurück“ steht:
Wer nun den kleingedruckten Text wirklich liest, wird auf eine nicht kostenlose Telefonnummer verwiesen. Ansonsten bleibt nur der Link auf Service mit dem Hinweis auf ein Formular. Benutzerfreundlich ist definitiv anders – hier drängt sich der Verdacht förmlich auf, die Schufa will die Barriere für die kostenlosen Selbstauskünfte möglichst hoch ansetzen.
Formular zur Selbstauskunft
In der folgenden Formularübersicht ist es wiederum das letzte Formular mit der nun vertrauten Bezeichnung „Bestellformular: Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz“. Der Rest sind kostenpflichtige Auskünfte und Broschüren. Eine passende Sprungmarke hätte das Auffinden des richtigen Formulars deutlich erleichtert.
Das Formular ist dann überraschenderweise recht übersichtlich und in einem Hilfeblatt gut und verständlich erläutert.
Alternative zum Formular für die kostenlose Eigen-Auskunft
Natürlich muss man dieses Formular nicht verwenden, zumal zur Identifikation eine Kopie des Personalausweises mit lesbarem Namen, Anschrift und Geburtsdatum ausreicht. Daher bieten Verbraucherzentralen entsprechende Mustertexte für ein individuelles Anschreiben direkt an die Schufa an.
Die Adresse der Zentrale lautet übrigens:
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Denn in den zahlreichen Geschäftsstellen ist der persönliche Auskunftsservice meist bereits eingestellt worden.
Fazit zur kostenlosen Selbst-Auskunft
Wer eine kostenlose Selbstauskunft von der Schufa seiner eigenen Daten einholen will, muss zahlreiche sprachliche wie navigatorische Hürden überwinden. Aufgrund der Interessenlage und der unnötigen Komplexität des Verfahrens bis zum Formular scheinen diese Hürden nicht unbewusst errichtet worden zu sein. Benutzerfreundlich – oder in der Zielgruppensprache: verbraucherfreundlich – ist der Vorgang definitiv nicht ausgestaltet. Und ganz kostenlos ist die Auskunft nur im engeren juristischen Sinne, denn das Porto für das Schreiben fällt so und so an.
Update 10/2023
Die vielfach ausgezeichnete Aktion https://openschufa.de/ basiert im Kern auf diesem Ansinnen und der Problemstellung dahinter sowie daraus.
Update 02/2024
Das Zentrum für digitale Rechte hat bei der hessischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen die Wirtschaftsauskunftei Schufa eingelegt, wie Welt.de berichtet. Diese verdiene durch manipulative Gestaltung „Millionen mit dem Verkauf der eigenen Daten an die Menschen in Deutschland“. Auf der Internetseite werde eine Bonitätsprüfung für 29,99 Euro angeboten, obwohl jeder einen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Auskunft habe. Dieser sogenannte „Basisscore“ würde aber wahrscheinlich von den meisten Nutzern auf den Internetseiten nicht einmal gefunden.