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Usability - Richtlinien, Kriterien
Es gibt vor allem für Produkte zahlreiche Normen zur Usability. Für Webseiten sind demnach insbesondere die ISO-Normen ISO 09421 (Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten) und ISO 14915 (Software-Ergonomie für Multimedia-Benutzungsschnittstellen) relevant. Ansonsten lassen sich aus ISO-Normen zur Software-Ergonimie immer wieder Empfehlungen und Richtlinien ableiten.
Ansonsten gibt es in Deutschland – wie sollte es anders sein – auch Verordnungen, wie etwa die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Diese verpflichtet seit 2006 den Bund eigene Webseiten entsprechend barrierefrei vorzuhalten.
Die BITV basiert auf international anerkannten Leitlinien Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 1.0 der Web Accessibility Initiative (WAI). Von diesen Leitlinien gibt es natürlich Weiterentwicklungen und Ableger. Auch ist Barrierefreiheit nur eine Voraussetzung für die Gebrauchstauglichkeit für Menschen mit Einschränkungen.
Vom U.S. Department of Health and Human Services gibt es beispielsweise Webdesign- und Usability-Richtlinien von 2006, welche fundierte Empfehlungen beinhalten (zum Originaldokument in englischer Sprache).
An welche Kriterien man sich hält, liegt maßgeblich an der Zielgruppe. So haben Senioren andere Anforderungen wie etwa webaffine Online-Gamer.
Um die Web-Usability bewerten und einschätzen zu können benötigt man Fachkenntnisse und Erfahrungen in diversen Bereichen. Diese Schnittmenge macht dieses Arbeitsfeld so komplex. Daraus folgt natürlich, dass jeder Usability-Bewerter Schwerpunkte aufgrund seiner persönlichen Bildung und Bewertung diverser Prüfpunkte mit sich bringt. Ein farbenblinder Prüfer wird beispielsweise andere Schwerpunkte setzen als ein Suchmaschinenoptimierer – ob bewusst oder auch unbewusst.
Sinnvolle Kenntnisse sind