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Seit April 2010 muss die Schufa jedem Verbraucher nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz die eigene Auskunft (Selbstauskunft) kostenlos anbieten. Dabei liegt auf der Hand, dass die kostenlose Schufa-Auskunft zahlenmäßig stark ansteigen wird und dies für die Schufa auch bürokratisch nicht einfach zu bewältigen ist. Dennoch sind nach ersten Tests oftmals eine Vielzahl der Auskünfte falsch, so dass eine Pürfung mit Korrektur durchaus anzuraten sein dürfte. Will man nun aber die eigene Schufa-Auskunft kostenlos einholen, macht es einem die Webseite der Schufa ziemlich schwer.
Zuerst muss man wissen, dass die kostenlose Selbstauskunft “Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz” heißt. So steht es dann auch in der Navigation unter Produkte:
Hat man nun die Seite zur kostenlosen Selbstauskunft (“Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz”) gefunden, gibt es nur einen kurzen Text mit einem Button, auf dem “zurück” steht:
In der folgenden Formularübersicht ist es wiederum das letzte Formular mit der nun vertrauten Bezeichnung “Bestellformular: Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz”. Der Rest sind kostenpflichtige Auskünfte und Broschüren. Eine passende Sprungmarke hätte das Auffinden des richtigen Formulares deutlich erleichtert.
Das Formular ist dann überraschenderweise recht übersichtlich und in einem Hilfeblatt gut und verständlich erläutert.
Natürlich muss man dieses Formular nicht verwenden, zumal zur Identifikation eine Kopie des Personalausweises mit lesbarem Namen, Anschrift und Geburtsdatum ausreicht. Daher bieten Verbraucherzentralen entsprechende Msutertexte für ein individuelles Anschreiben direkt an die Schufa an.
Die Adresse der Zentrale lautet übrigens:
SCHUFA Holding AG
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Denn in den zahlreichen Geschäftsstellen ist der persönliche Auskunftsservice meist bereits eingestellt worden.
Wer eine kostenlose Selbstauskunft von der Schufa seiner eigenen Daten einholen will, muss zahlreiche sprachliche wie navigatorische Hürden überwinden. Aufgrund der Interessenlage und der unnötigen Komplexität des Verfahrens bis zum Formular scheinen diese Hürden nicht unbewusst errichtet worden zu sein. Benutzerfreundlich – oder in der Zielgruppensprache: verbraucherfreundlich – ist der Vorgang definitiv nicht ausgestaltet. Und ganz kostenlos ist die Auskunft nur im engeren juristischen Sinne, denn das Porto für das Schreiben fällt so und so an.